UNSER VERSPRECHEN
Wir sorgen dafür, dass der Einwanderungsprozess effizient, transparent und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in den jeweiligen Kantonen abgewickelt wird.
Unser Expertenteam kümmert sich um alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Erlangung einer Arbeitserlaubnis, der Verlängerung der Erlaubnis, der Familienzusammenführung usw. für europäische und nichteuropäische Staatsangehörige. Unser Service richtet sich an kleine Unternehmen und größere Konzerne. Wir analysieren jede Situation, beraten über die beste Vorgehensweise und stellen die Verbindung zu den kantonalen und eidgenössischen Behörden her, wobei wir sicherstellen, dass alle Formalitäten rechtzeitig und effizient erledigt werden. Unsere Dienstleistungen sind auf die individuellen Gegebenheiten und lokalen Anforderungen zugeschnitten.
Schweizer Vertrag & Grenzgänger - EU/EFTA
Wir sorgen dafür, dass Ihr Mitarbeiter vom ersten Tag an arbeiten kann.
Wir setzen uns direkt mit Ihrem Neuzuzüger in Verbindung, sammeln die notwendigen Dokumente, füllen die entsprechenden Formulare aus und reichen den Antrag fristgerecht ein. Auf Wunsch helfen wir beim biometrischen Termin und bei der Anmeldung im Rathaus, falls dies je nach Kanton möglich ist.
Kontaktieren Sie uns um mehr zu erfahren.
Entsendung Vertrag - EU/EFTA
Wir sorgen dafür, dass die Bewerbung gründlich durchgeführt wird.
Für Ihren vorübergehend in die Schweiz entsandten Mitarbeiter stellen wir zunächst sicher, dass die rechtlichen Dokumente und Bedingungen dem Schweizer Einwanderungsrecht entsprechen. Dann reichen wir den Antrag bei den zuständigen Behörden ein. Auf Wunsch helfen wir bei der biometrischen Erfassung und bei der Anmeldung auf dem Rathaus, falls dies je nach Kanton erforderlich ist.
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Grenzgänger - Nicht-EU/EFTA
Wir begleiten Sie durch die rechtlichen Anforderungen.
Für Ihren neuen Mitarbeiter mit Wohnsitz jenseits der Schweizer Grenze stellen wir sicher, dass die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen erfüllt sind und stellen den Antrag bei den zuständigen Behörden unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestaufenthaltsdauer. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der biometrischen Anmeldung.
Kontaktieren Sie uns um mehr zu erfahren.
Schweizer & Entsendung Vertrag - Nicht-EU/EFTA
Wir begleiten Sie während des gesamten komplexen Visum- und Arbeitsbewilligungenverfahrens.
Wir informieren Sie über die erforderlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Visum- und Genehmigungsantrags. Wir begleiten und beraten Sie bei den notwendigen Schritten und Pflichten, um ein positives Ergebnis für das Antragsdossier Ihres Mitarbeiters zu optimieren. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim biometrischen Termin und bei der Anmeldung im Rathaus, je nach Kanton.
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Familiennachzug - EU/EFTA & Nicht-EU/EFTA
Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf für die Familie Ihres Mitarbeiters.
Für die Familie Ihres Mitarbeiters stellen wir bei Bedarf einen Visumantrag, füllen die erforderlichen Formulare aus und stellen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen den Bewilligungsantrag. Wir helfen beim biometrischen Termin und bei der Anmeldung im Rathaus, falls erforderlich, je nach Kanton.
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Abreise
Wir melden den Weggang Ihres Mitarbeiters bei den Behörden an und fordern die notwendigen Ausreisebescheinigungen an, die für die Ausreiseformalitäten wie die Beendigung laufender Verträge, Umzugsauflagen (Zoll) usw. erforderlich sind.
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Adressänderung
Wir melden die Adressänderung Ihres Mitarbeiters innerhalb der gesetzlichen Frist bei den Behörden.
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Erneuerung oder Änderung der Bewilligung
Wir setzen uns direkt mit Ihrem Mitarbeiter und seiner Familie in Verbindung, um die erforderlichen Dokumente zu sammeln und zu prüfen und einen Antrag auf Verlängerung (ggf. mit Änderung der Genehmigung) bei den Behörden einzureichen. Wir helfen auch bei der Änderung der Genehmigung von B auf C oder bei anderen gewünschten Änderungen.
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Wir sorgen dafür, dass Ihr Mitarbeiter vom ersten Tag an arbeiten kann.
Wir setzen uns direkt mit Ihrem Neuzuzüger in Verbindung, sammeln die notwendigen Dokumente, füllen die entsprechenden Formulare aus und reichen den Antrag fristgerecht ein. Auf Wunsch helfen wir beim biometrischen Termin und bei der Anmeldung im Rathaus, falls dies je nach Kanton möglich ist.
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Wir sorgen dafür, dass die Bewerbung gründlich durchgeführt wird.
Für Ihren vorübergehend in die Schweiz entsandten Mitarbeiter stellen wir zunächst sicher, dass die rechtlichen Dokumente und Bedingungen dem Schweizer Einwanderungsrecht entsprechen. Dann reichen wir den Antrag bei den zuständigen Behörden ein. Auf Wunsch helfen wir bei der biometrischen Erfassung und bei der Anmeldung auf dem Rathaus, falls dies je nach Kanton erforderlich ist.
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Wir begleiten Sie durch die rechtlichen Anforderungen.
Für Ihren neuen Mitarbeiter mit Wohnsitz jenseits der Schweizer Grenze stellen wir sicher, dass die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen erfüllt sind und stellen den Antrag bei den zuständigen Behörden unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestaufenthaltsdauer. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der biometrischen Anmeldung.
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Wir begleiten Sie während des gesamten komplexen Visum- und Arbeitsbewilligungenverfahrens.
Wir informieren Sie über die erforderlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Visum- und Genehmigungsantrags. Wir begleiten und beraten Sie bei den notwendigen Schritten und Pflichten, um ein positives Ergebnis für das Antragsdossier Ihres Mitarbeiters zu optimieren. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim biometrischen Termin und bei der Anmeldung im Rathaus, je nach Kanton.
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Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf für die Familie Ihres Mitarbeiters.
Für die Familie Ihres Mitarbeiters stellen wir bei Bedarf einen Visumantrag, füllen die erforderlichen Formulare aus und stellen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen den Bewilligungsantrag. Wir helfen beim biometrischen Termin und bei der Anmeldung im Rathaus, falls erforderlich, je nach Kanton.
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Wir melden den Weggang Ihres Mitarbeiters bei den Behörden an und fordern die notwendigen Ausreisebescheinigungen an, die für die Ausreiseformalitäten wie die Beendigung laufender Verträge, Umzugsauflagen (Zoll) usw. erforderlich sind.
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Wir melden die Adressänderung Ihres Mitarbeiters innerhalb der gesetzlichen Frist bei den Behörden.
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Wir setzen uns direkt mit Ihrem Mitarbeiter und seiner Familie in Verbindung, um die erforderlichen Dokumente zu sammeln und zu prüfen und einen Antrag auf Verlängerung (ggf. mit Änderung der Genehmigung) bei den Behörden einzureichen. Wir helfen auch bei der Änderung der Genehmigung von B auf C oder bei anderen gewünschten Änderungen.
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